Mit ‘verdi’ getaggte Beiträge

In letzter Zeit denke ich öfter ernsthaft darüber nach, aus der Gewerkschaft wieder auszutreten. Habe ich mich neulich schon über die zahnlosen Vergütungsregeln für freie Journalisten aufgeregt, die verdi und DJV ausgehandelt haben, war der Auslöser gestern die aktuelle Ausgabe des verdi-Medienmagazins „M“. Unfassbar finde ich einen Artikel zum Leistungsschutzrecht, das die Verlage mit Hilfe ihrer Lobbyisten bei der Regierungskoalition durchsetzen wollen. Dem steht verdi nämlich zunächst mal wohlwollend gegenüber, vorausgesetzt, Urherber von Texten werden „angemessen“ an den Gebührenerlösen beteiligt, was immer das heißen mag.

Die Einwände der zahlreichen Kritiker werden in dem Artikel rüde abgebügelt, mit Worten wie „schwadronieren“, es gehe nicht darum, Informationen vergütungspflichtig zu machen, sondern nur den Zugriff auf Dateien (wo hier der Unterschied ist, soll mir der Verfasser bitte mal erläutern, enthalten doch die journalistischen Artikel im Netz nun mal Informationen), „die Schwarzmalerei von ‚Kollateralschäden‘ ist also … unbegründbar.“ Mal abgesehen davon, dass das sprachlich Quatsch ist, denn die Kritiker begründen ihre Bedenken ja, sie sind also nicht unbegründbar, sondern höchstens nach Ansicht des Verfassers schlecht begründet: Die befürchteten Folgen eines solchen Gesetzes liegen natürlich auf der Hand, ganz abgesehen davon, dass schon die Grundidee dahinter völlig widersinnig ist. Statt dass die Verlage Google & Co. etwas dafür bezahlen, weil diese Leser auf ihre Seiten locken, sollen Suchmaschinenbetreiber den Verlagen etwas dafür bezahlen. Analog würde das bedeuten, dass ich dem Bäcker an der Ecke was dafür zahlen müsste, wenn ich Bekannten empfehle, wie toll seine Brötchen schmecken.

Was für Mitglieder von dju/verdi wirklich wichtig zu wissen wäre, nämlich dass von der geplanten Zwangsabgabe für beruflich genutzte PCs natürlich auch freie Journalisten betroffen wären, erfährt man in dem Artikel dann gar nicht erst. Das kann man eigentlich schon nicht mehr anders nennen als gezielte Desinformation. Von einer Gewerkschaft erwarte ich, dass sie die Interessen ihrer Mitglieder vertritt, in diesem Fall der angestellten Redakteure und freien Journalisten, nicht irgendwelche obskuren Forderungen der Arbeitgeber, in diesem Fall der Verlage. Eine zusätzliche Gebühr, die alle freien Journalisten zahlen müssten, liegt wohl kaum in deren Interesse, und in welcher Höhe diese dann wiederum an den Gebührenerlösen beteiligt würden, falls überhaupt, steht ja in den Sternen. Darüber hinaus sollte sich eine Gewerkschaft für den Schutz der Grundrechte einsetzen, also hier für eine Stärkung der Informationsfreiheit, nicht dafür, dass Journalisten oder Blogger in ihren Texten nicht mehr auf andere Artikel verlinken dürfen oder dass jeder, der das Internet beruflich nutzt, dafür zusätzliche Gebühren bezahlen muss.

Für die Journalistengewerkschaften scheinen solche Forderungen der Verleger aber ganz normal zu sein. Ebenso wie sie es auch normal finden, dass demnächst Menschen, die gar keine Rundfunkgeräte haben, die (volle) Rundfunkgebühr zahlen müssen. Das erfahren wir in einem anderen Artikel ein paar Seiten vorher. Im begleitenden Interview mit ARD-Chef Boudgoust erfahren wir dann noch, dass „jeder Bürger … vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitiert“ – auch wenn er ihn gar nicht nutzt. Vergleichbar wäre das mit Ärzten, deren Studium ja auch von der Allgemeinheit mit Steuergeldern bezahlt werde. Eine wahrlich steile Analogie. Für die verdi-Redakteure aber kein Grund, im dazugehörigen Artikel mal kritische Stimmen zu Wort kommen zu lassen. Ich gewinne zunehmend den Eindruck, dass die Traditionsgewerkschaften den Bezug zur Medien(nutzungs)realität der Gegenwart weitgehend verloren haben. Hauptsache, die eigenen Pfründe sind gesichert.

Als ich davon gehört habe, dass der deutsche Journalistenverband (DJV) und die Verdi-Sektion für Journalisten dju mit den Verlegerverbänden neue Honorarsätze für freie Tageszeitungsjournalisten ausgehandelt haben, fand ich das zunächst mal sehr positiv. Zumal diese Zeilenhonorare überwiegend wesentlich höher sind als das, was die meisten Zeitungen bisher ihren meisten Mitarbeitern zahlen (wenn es sich nicht gerade um irgendwelche prominenten Edelfedern handelt, die für die üblichen Sätze wahrscheinlich nicht mal den Füller in die Hand nehmen, geschweige denn irgendwas recherchieren würden). Was ich allerdings von Anfang an anzweifelte, war, inwieweit sich diese verhandelten Honorare auch tatsächlich bei den Zeitungen selbst durchsetzen lassen.

Am 1. Februar sind die „Gemeinsamen Vergütungsregeln“ offiziell in Kraft getreten, anwenden tut sie bisher so gut wie keine Zeitung in Deutschland. Von einer einzigen habe ich bisher gehört, dass sie es tut, zwei weitere haben das wohl zumindest für die Zukunft versprochen. Neben allem anderen, was man an dem Verhandlungsergebnis noch kritisieren könnte  – der Verband freier Journalisten „Freischreiber“ macht das recht detailliert – ist der große Knackpunkt, dass es praktisch keine Möglichkeit für den einzelnen freien Mitarbeiter gibt, die ausgehandelten Honorare auch tatsächlich durchzusetzen, wenn der Auftraggeber sie nicht zahlen will.

Das Problem ist nämlich, dass es immer genügend andere Schreiber gibt, die bereit sind, auch weiterhin für die niedrigeren Sätze der Redaktionen zu arbeiten. Überwiegend sind das eh Studenten, Schüler und Hobbyschreiber wie pensionierte Deutschlehrer und andere mitteilungsbedürftige Renter, die nicht wissen, wie ein Blog funktioniert. Hier zeigt sich der nächste große Konstruktionsfehler: Die Vergütungsregeln gelten nämlich nur für hauptberufliche Journalisten. Allen anderen darf die Zeitung sogar mit Billigung der Gewerkschaften weiterhin Zeilenhonorare ab 12 Cent zahlen. Da sagt natürlich jeder profitorientierte Verleger: Wieso soll ich einem hauptberuflichen Journalisten mindestens 52 Cent zahlen, wenn doch genügend Hobyschreiber und Nachwuchsjournalisten es auch für die Häfte oder ein Viertel machen?

DJV-Vertreter Michael Hirschler argumentiert dann im „Freischreiber“-Blog, für andere als Hauptberufler hätten die Gewerkschaften nun mal gar kein Handlungsmandat. Seltsamerweise sollen die Vergütungsregeln aber nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder gelten, sondern für sämtliche Zeitungsmitarbeiter, sofern sie denn hauptberufliche Freie sind. Und für die haben DJV und Verdi dann ein Verhandlungsmandat, auch wenn sie gar nicht Mitglied sind? Aber rechtsverbindlich ist das ganze Regelwerk ja sowieso nicht, jedenfalls ist man sich da bei Verdi nicht sicher, inwiefern die Honorare denn auch einklagbar wären. Da es sich kein freier Mitarbeiter leisten können wird, dies auszuprobieren, da er ja als Freier auch keinerlei Kündigungschutz bzw. Anrecht hat, weiterhin Aufträge von seiner Zeitung zu bekommen, werden wir es so schnell wohl auch nicht erfahren.

Man muss es ganz klar sagen: Diese Vergütungsregeln sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurden. Sie dienen allenfalls als Feigenblatt für die Zeitungsverlegerverbände, die jetzt sagen können: „Wieso, wir haben doch faire Honorare mit den Gewerkschaften vereinbart? Wenn sich einzelne Verlage nicht daran halten, können wier doch nichts dafür.“ Statt dass die Gewerkschaften auf juristischer Ebene dafür kämpfen, dass die Regeln auch eingehalten werden, überlassen sie das gesamte Verhandlungsrisiko den Freien selbst. Im günstigen Fall bekommen diese von ihren Redaktionen vielleicht die Antwort: „Tut uns Leid, die höheren Sätze können wir nicht zahlen“, oder sie bekommen gar keine Antwort. Im ungünstigsten Fall  geht es ihnen wie zwei Kollegen von der „Frankenpost“, die auf ihre Honorarforderungen einen Brief des Chefredaktuers bekommen haben, in dem stand: „… haben Sie Dank für Ihr großzügiges Angebot, auf das wir leider nicht zurückgreifen können. Ich wünsche Ihnen für Ihre berufliche Zukunft alles Gute.“ Aber vielleicht haben die Beiden ja auch reiche Ehefrauen, so dass sie das Ganze jetzt vor Gericht ausfechten können, wie es eine hauptamtliche Verdi-Mitarbeiterin bei einer Mitgliederversammlung als idealen Weg zur Durchsetzung ersann. Die Gewerkschaft selbst überlegte unterdessen lieber, ein Transparent zum Thema für ihre 1. Mai-Demo zu malen. Die Regeln selbst seien ja gut, nur im wirklichen  Leben laufe es halt anders.

Das ist ja das Problem mit dem wirklichen Leben! Wenn es so abliefe wie im Lehrbuch, gäbe es auch keine Verlage, die ihre Redakteure in hauseigenen Zeitarbeitfirmen beschäftigen und ihnen dort wesentlich weniger zahlen als vorher. Und auf zahnlose Gewerkschaften, die völlig an der Arbeitsrealität von freien Journalisten vorbei argumentieren und verhandeln, wäre man dann gar nicht erst angewiesen.

Die Duisburger ARGE und ihr ehemaliger Ombudsmann

Veröffentlicht: 18. Dezember 2009 in Lesetipp, Politik
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Für seine Kritik am System interessierte sich vor allem die Presse. Sämtliche Wohlfahrtsverbände gaben ihm Recht, aber Arge und Oberbürgermeister sahen nur „Einzelfehler“. Sie nahmen Schoch übel, dass er an die Öffentlichkeit ging, und stellten ihm Anfang des Jahres zwei ehemalige Arge-Mitarbeiter als Ombudsleute zur Seite. Schoch kündigte, weil er keine Möglichkeit mehr sah, das Amt so auszuüben, wie er es versteht: Ein Ombudsmann sei keine Sprechstundenhilfe. „Er ist weisungsunabhängig und der Politik verantwortlich, nicht der Behörde.“

„verdi Publik“ porträtiert in der aktuellen Ausgabe den bisher einzigen Ombudsmann einer ARGE, den Duisburger Dietrich Schoch, der den ehrenamtlichen Job inzwischen wieder geschmissen hat – weil sich die Verantwortlichen nicht für seine Kritik interessierten.

Eine schockierende Reportage über ganz normale Arbeitnehmer in Deutschland, die von ihrem regulären Job nicht leben können, und deswegen nach der Arbeit noch als Minijobber putzen gehen und/oder im Fitnesscenter arbeiten müssen. Armes Deutschland, kann man dazu nur sagen. Ebenso, wenn man in der gleichen Ausgabe von ver.de Publik diesen sehr treffenden Kommentar zu weiteren Einsparvorschlägen bei Hartz IV-Zahlungen liest.

Kritisch nachzufragen bleibt allerdings, warum der DGB selbst nur 7 Euro 50 als Mindestlohn fordert, wo doch offensichtlich ist, wie schwierig es schon bei Löhnen von 10 bis 11 Euro ist, eine Familie zu ernähren. Im Grunde müsste jedes Arbeitsverhältnis für illegal erklärt werden, bei dem man für Vollzeit weniger als 2000 Euro brutto verdient.