Welche Psychopharmaka werden eigentlich so in deutschen Landtagen verteilt? Das fragt man sich ja schon, wenn man sich mal die absurde Diskussion um den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (alleine für dieses Wortmonstrum müsste die Gesellschaft für Deutsche Sprache eigentlich den Entzug der bürgerlichen Ehrenrechte fordern) ansieht. Da soll also jeder Betreiber einer Internetseite zukünftig prüfen, ab welchem Alter seine Inhalte freizugeben sind. Falls er zu dem Schluss kommt, dass das erst ab 16 oder 18 Jahren der Fall ist, muss er entweder Sendezeitbeschränkungen einführen. Dass es im Internet gar keine Sendezeiten gibt, hat den Politikern wohl niemand erzählt.
Oder er muss eine technische Kennzeichnung der Altersfreigabe einbauen. Wie das eigentlich gehen soll, erfahren wir dann vielleicht nach Inkrafttreten des JmStV, wenn die entsprechenden Programme dann auch mal programmiert sind. Außerdem läuft jeder Blogger ohne Alterskennzeichnung Gefahr, dass seine Webseite von Rechnern, die eine entsprechende Kindersicherung installiert haben, nicht mehr aufgerufen werden kann, z.B. von Rechnern, die in Schulen stehen.
Manche Blogger haben in den vergangenen Tagen schon panisch reagiert und ihre Blogs vom Netz genommen. Auch Heise berichtet eher so, als müsse nun jeder kleine Blogger seine Beiträge kennzeichnen oder liefe sonst Gefahr, sich Bußgelder oder Abmahnungen einzuhandeln. Gut, hier hätte vielleicht mal ein Blick auf die FAQ der Freiwilligen Selbstkontrolle geholfen. Da ist eigentlich für jeden Nichtjuristen verständlich, dass die Vorschriften nur einschlägig sind, wenn man entweder Inhalte auf seiner Seite hat, die erst ab 16 Jahren geeignet sind, oder Inhalte, die sich speziell an kleinere Kinder richten, mit solchen vermischt, die erst ab 12 Jahren geeignet sind. Eine ausführliche Beurteilung der neuen Vorschriften liefert Udo Vetter in seinem Lawblog, und der Mann ist immerhin Experte für Internetrecht. Demnach muss die überwiegende Mehrheit der Blogger gar nichts ändern, es sei denn, man hat sich auf erotische Kurzgeschichten oder explizite Gewaltdarstellungen spezialisiert.
Absurd ist dieser neue Staatsvertrag natürlich trotzdem. Zum einen schon deswegen, weil er bestenfalls völlig wirkungslos bleiben wird. Außer, wenn Eltern jetzt massenhaft in ihren Kinderschutzprogrammen einstellen, dass Seiten ohne Alterskennzeichnung generell nicht aufgerufen werden dürfen. Dann dürften nämlich 90 Prozent des Internets für deren Kinder gesperrt sein, auch Spiegel Online und die Lokalzeitung, denn für die gilt die Alterskennzeichnung sowieso nicht.
Zum anderen ist das aber ein Gesetzeswerk, das nichts anderes tut als Panik unter privaten Bloggern zu verbreiten und eine überdimensionierte technische Infrastruktur für Internetsperren aufzubauen. Mir persönlich ist es eigentlich egal, falls meine Internetseiten ab Januar nicht mehr von Schulen aus aufgerufen werden können, da ich eh nicht davon ausgehe, dass das viele Schüler interessiert, was ich so schreibe. Trotzdem ist so eine merkwürdige technische Infrastruktur (Kennzeichnungssoftware plus Auslesesoftware) der erste Schritt in eine totale Überwachung aller deutschen Internetangebote und könnte den Grundstein legen für spätere Zensurmaßnahmen.
Wenn man dann liest, dass die Büttel von den Grünen sich nicht zu blöd sind, zusammen mit der SPD in NRW diesem unsinnigen Machwerk zuzustimmen, muss man doch irgendwie bedauern, dass die Piratenpartei nicht in den Landtagen sitzt. Die überwiegende Zahl der Politiker der etablierten Parteien scheint inzwischen so entfremdet von der sozialen Wirklichkeit zu sein, dass sie die Folgen ihres Handelns für den Normalbürger weder einschätzen können noch wollen.